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Abrechnung Messstellenbetrieb und Stammdatenprozesse beim Einbau von iMS

Diese Unterrichtseinheit beleuchtet die komplexen Prozesse der Abrechnung von Messstellenbetriebsleistungen und der damit verbundenen Stammdatenpflege, insbesondere im Kontext des Einbaus intelligenter Messsysteme (iMS) in der Energiewirtschaft. Wir betrachten die regulatorischen Grundlagen, die Marktkommunikationsprozesse und die Rollen der beteiligten Akteure, um ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Lösungen im modernen Messwesen zu entwickeln.

Motivation

Das Verständnis der Abrechnung des Messstellenbetriebs und der Stammdatenprozesse ist entscheidend für eine reibungslose Marktkommunikation und korrekte Kundenabrechnungen. Mit der Einführung von iMS steigen Komplexität und Datenvolumen erheblich. Diese Einheit vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um Fehler zu vermeiden, Compliance zu gewährleisten und die Effizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern. Sie lernen, wie regulatorische Anforderungen in praktische Abläufe übersetzt werden und welche Fallstricke es zu beachten gilt, um finanzielle und operative Risiken zu minimieren.

1. Grundlagen der Messstellenbetriebsabrechnung

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs ist ein fundamentaler Prozess in der Energiewirtschaft. Sie regelt die Vergütung der Leistungen, die der Messstellenbetreiber (MSB) für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen erbringt.

Der rechtliche Rahmen hierfür wird maßgeblich durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geschaffen. Es bildet die Grundlage für die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Ausgestaltung dieses Prozesses. Ergänzend dazu definieren die Marktkommunikationsprozesse wie GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) die detaillierten Abläufe und Formate des Datenaustauschs.

Das übergeordnete Ziel ist stets eine korrekte, transparente und fristgerechte Abrechnung der Messstellenbetriebsleistungen zwischen dem MSB und dem jeweiligen Zahlungspflichtiger, der entweder der Lieferant (LF) oder der Netzbetreiber (NB) sein kann.

2. Der Einbau von iMS und seine Auswirkungen auf Stammdatenprozesse

Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS) markiert einen entscheidenden Punkt in den Prozessen der Marktkommunikation und Abrechnung. Das MsbG regelt detailliert die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Akteure im Zusammenhang mit dem Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und iMS. Dazu gehören insbesondere Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) gegenüber den Kunden (§ 11 Abs. 4 MsbG) sowie allgemeine Pflichten zur Bereitstellung und zum Betrieb (§§ 25 Abs. 5, 31 Abs. 2, 35 Abs. 1, 39 Abs. 1 MsbG). (Unbenannte Quelle)

Ein zentraler Prozessschritt nach dem Einbau ist die automatisierte messtechnische Einordnung einer Marktlokation durch den MSB. Anhand der Stammdaten (Referenzen zwischen Marktlokation, Messlokation, Zähleinrichtung und Smartmeter-Gateway) ermittelt der MSB, ob die Marktlokation als 'IMS' oder 'kME/mME' (konventionelle/moderne Messeinrichtung) einzustufen ist. Dies ist entscheidend für die nachfolgenden Kommunikations- und Abrechnungsprozesse. (Unbenannte Quelle)

Um eine eindeutige Zuordnung von Zählerdaten zu einer Messlokation mit Smartmeter-Gateway sicherzustellen, ist die Initialzuordnung einer Konfigurations-ID durch den MSB für alle betroffenen Messlokationen unerlässlich. Ab dem 1. Oktober 2022 ist die korrekte Zuordnung von Konfigurations-IDs und OBIS-Kennzahlen zu iMS bzw. SMGWs zu gewährleisten. Der MSB übermittelt hierfür eine Stammdatenänderung, in der die Konfigurations-ID den Registern zugewiesen und die Zuordnung der OBIS-Kennzahlen auf das SMGW geändert wird. (Unbenannte Quelle)

Für neue Messstellen ist zudem die Initialbefüllung der Zählzeiten basierend auf der verbauten Messtechnik und den Stammdaten von großer Bedeutung, um den Verbrauch korrekt zu erfassen. Die korrekte Konfiguration des 'Messprodukt' ist entscheidend für eine valide Datenbasis in der Marktkommunikation. (Unbenannte Quelle)

3. Marktkommunikationsprozesse im Kontext von iMS-Einbau und Abrechnung

Die Marktkommunikation regelt den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Marktrollen in der Energiewirtschaft. Insbesondere die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM Strom) beschreiben detailliert die Abläufe, beteiligten Rollen, verwendeten Datenaustauschformate und einzuhaltenden Fristen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, Messlokationsänderungen und dem Ein- und Ausbau von Messgeräten. (Unbenannte Quelle)

Im Rahmen des iMS-Einbaus sind spezifische Informationsaustauschprozesse zu beachten, wie der 'Informationsaustausch im Rahmen des Ersteinbaus eines iMS' (Prozess 6.8). Darüber hinaus gibt es weitere relevante Nachrichten und Statusmeldungen, die den Lebenszyklus einer Messstelle begleiten und für die Abrechnung relevant sind. Die Reihenfolge der Nachrichtenverarbeitung beim Netzbetreiber (NB) im Kontext der Stammdatensynchronisation ist hierbei von großer Bedeutung. (Unbenannte Quelle)

Die Übermittlung von Messwerten und Zählerständen erfordert höchste Sorgfalt. Bei der Übermittlung von Daten nach dem Einbau intelligenter Messsysteme ist zu beachten, dass sich Grenzwerte für die Lastgangdatenübermittlung auf Jahresverbrauchsmengen beziehen, nicht auf den Verbrauch seit Installation eines iMS. Auch die Kennzeichnung von Messwerten als vorläufige, wahre oder Ersatzwerte ist gemäß WiM Strom und Gas präzise vorzunehmen. (Unbenannte Quelle)

Sollten technische Störungen des Smartmeter-Gateways die tägliche Übermittlung viertelstundengenauer Netzzustandsdaten (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 MsbG) verhindern, muss die Störung schnellstmöglich behoben, dokumentiert und der Netzbetreiber unverzüglich informiert werden. (Unbenannte Quelle)

4. Besondere Aspekte der Abrechnungsabwicklung und Compliance

Die Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebs über den Lieferanten (LF) ist eine gängige Praxis. Hierbei ist zu beachten, dass bei mehreren Lieferbeginnen desselben Lieferanten an einer Marktlokation ein neues Angebot mit einem früheren Abrechnungsbeginn bestehende Abwicklungen mit späterem Beginn obsolet macht. Das Angebot mit dem frühesten Abrechnungsbeginn überschreibt alle späteren Angebote desselben Lieferanten. (Unbenannte Quelle)

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Preisermittlung und -veröffentlichung bei der Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom (MMMA) sowie die Vorgehensweise bei Bilanzierungsverfahrenswechseln mit iMS. Diese Prozesse erfordern eine enge Abstimmung und korrekte Datenbasis. (Unbenannte Quelle)

Energieversorgungsunternehmen müssen zudem die Einhaltung der Kapazitätsverpflichtungen des MSB gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 5 MsbG kontrollieren und revisionssicher dokumentieren. Dies erfolgt idealerweise durch den Abgleich der vertraglich vereinbarten mit den tatsächlich bereitgestellten Kapazitäten, z.B. durch regelmäßige Abfragen relevanter Daten (Zählerstände, Lastprofile) über die Kommunikationsschnittstellen des Smartmeter-Gateways. (Unbenannte Quelle)

  • Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebs oft über den Lieferanten (LF) (Unbenannte Quelle)
  • Priorität von Angeboten: Frühester Abrechnungsbeginn überschreibt spätere Angebote desselben LF (Unbenannte Quelle)
  • Preisermittlung und Bilanzierungsverfahrenswechsel bei MMMA und iMS (Unbenannte Quelle)
  • Kontrolle der Kapazitätsverpflichtungen des MSB (§ 67 Abs. 1 Nr. 5 MsbG) durch EVU (Unbenannte Quelle)
  • Dokumentation der Kontrollen in revisionssicherem System (DMS, Abrechnungssystem) (Unbenannte Quelle)

Zusammenfassung

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs und die Stammdatenprozesse beim Einbau von iMS sind komplexe, aber zentrale Elemente der Marktkommunikation in der Energiewirtschaft. Das MsbG bildet den rechtlichen Rahmen, während GPKE und WiM die detaillierten Abläufe definieren. Eine präzise Stammdatenpflege, korrekte Datenübermittlung und revisionssichere Dokumentation sind unerlässlich, um Compliance zu gewährleisten und eine effiziente Abwicklung sicherzustellen.

Quellen & Referenzen

  1. Unbenannte Quelle (diverse Abschnitte und Umsetzungsfragenkataloge zur Marktkommunikation, Anlage 2a WiM Teil 1 Lesefassung, BK6-24-174)