Navigiere durch die Lektionen
- Detailthemen zum Messwesen: Messtechnik Strom/Gas und Metering Code90 Minuten
- Besonderheiten der Ermittlung von Gas- und Strommesswerten45 Minuten
- Zählzeitdefinitionen in der Marktkommunikation der Energiewirtschaft50 Minuten
- Umgang mit Markt-, Mess- und Netzlokationen: Grundlagen der Marktkommunikation45 Minuten
- Datenaustauschprozesse und die Smart-Meter-Technik60 Minuten
- Stand des Messstellenbetriebsgesetzes 2025 (MsbG) und Rollout intelligenter Messsysteme45 Minuten
- Abrechnung Messstellenbetrieb und Stammdatenprozesse beim Einbau von iMS45 Minuten
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Zur ersten LektionAbrechnung Messstellenbetrieb und Stammdatenprozesse beim Einbau von iMS
Diese Unterrichtseinheit beleuchtet die komplexen Prozesse der Abrechnung von Messstellenbetriebsleistungen und der damit verbundenen Stammdatenpflege, insbesondere im Kontext des Einbaus intelligenter Messsysteme (iMS) in der Energiewirtschaft. Wir betrachten die regulatorischen Grundlagen, die Marktkommunikationsprozesse und die Rollen der beteiligten Akteure, um ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Lösungen im modernen Messwesen zu entwickeln.
Motivation
Das Verständnis der Abrechnung des Messstellenbetriebs und der Stammdatenprozesse ist entscheidend für eine reibungslose Marktkommunikation und korrekte Kundenabrechnungen. Mit der Einführung von iMS steigen Komplexität und Datenvolumen erheblich. Diese Einheit vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um Fehler zu vermeiden, Compliance zu gewährleisten und die Effizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern. Sie lernen, wie regulatorische Anforderungen in praktische Abläufe übersetzt werden und welche Fallstricke es zu beachten gilt, um finanzielle und operative Risiken zu minimieren.
1. Grundlagen der Messstellenbetriebsabrechnung
Die Abrechnung des Messstellenbetriebs ist ein fundamentaler Prozess in der Energiewirtschaft. Sie regelt die Vergütung der Leistungen, die der Messstellenbetreiber (MSB) für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen erbringt.
Der rechtliche Rahmen hierfür wird maßgeblich durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geschaffen. Es bildet die Grundlage für die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Ausgestaltung dieses Prozesses. Ergänzend dazu definieren die Marktkommunikationsprozesse wie GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen) die detaillierten Abläufe und Formate des Datenaustauschs.
Das übergeordnete Ziel ist stets eine korrekte, transparente und fristgerechte Abrechnung der Messstellenbetriebsleistungen zwischen dem MSB und dem jeweiligen Zahlungspflichtiger, der entweder der Lieferant (LF) oder der Netzbetreiber (NB) sein kann.
- Rechtliche Basis: MsbG, GPKE, WiM (Unbenannte Quelle)
- Zentraler Akteur: Der Messstellenbetreiber (MSB) (Unbenannte Quelle)
- Prozessziel: Korrekte, transparente und fristgerechte Abrechnung der Leistungen (Unbenannte Quelle)
- Zahlungspflichtiger kann der Lieferant oder Netzbetreiber sein (Unbenannte Quelle)
2. Der Einbau von iMS und seine Auswirkungen auf Stammdatenprozesse
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS) markiert einen entscheidenden Punkt in den Prozessen der Marktkommunikation und Abrechnung. Das MsbG regelt detailliert die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Akteure im Zusammenhang mit dem Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und iMS. Dazu gehören insbesondere Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) gegenüber den Kunden (§ 11 Abs. 4 MsbG) sowie allgemeine Pflichten zur Bereitstellung und zum Betrieb (§§ 25 Abs. 5, 31 Abs. 2, 35 Abs. 1, 39 Abs. 1 MsbG). (Unbenannte Quelle)
Ein zentraler Prozessschritt nach dem Einbau ist die automatisierte messtechnische Einordnung einer Marktlokation durch den MSB. Anhand der Stammdaten (Referenzen zwischen Marktlokation, Messlokation, Zähleinrichtung und Smartmeter-Gateway) ermittelt der MSB, ob die Marktlokation als 'IMS' oder 'kME/mME' (konventionelle/moderne Messeinrichtung) einzustufen ist. Dies ist entscheidend für die nachfolgenden Kommunikations- und Abrechnungsprozesse. (Unbenannte Quelle)
Um eine eindeutige Zuordnung von Zählerdaten zu einer Messlokation mit Smartmeter-Gateway sicherzustellen, ist die Initialzuordnung einer Konfigurations-ID durch den MSB für alle betroffenen Messlokationen unerlässlich. Ab dem 1. Oktober 2022 ist die korrekte Zuordnung von Konfigurations-IDs und OBIS-Kennzahlen zu iMS bzw. SMGWs zu gewährleisten. Der MSB übermittelt hierfür eine Stammdatenänderung, in der die Konfigurations-ID den Registern zugewiesen und die Zuordnung der OBIS-Kennzahlen auf das SMGW geändert wird. (Unbenannte Quelle)
Für neue Messstellen ist zudem die Initialbefüllung der Zählzeiten basierend auf der verbauten Messtechnik und den Stammdaten von großer Bedeutung, um den Verbrauch korrekt zu erfassen. Die korrekte Konfiguration des 'Messprodukt' ist entscheidend für eine valide Datenbasis in der Marktkommunikation. (Unbenannte Quelle)
- MsbG definiert Pflichten für Einbau und Betrieb von mME und iMS (Unbenannte Quelle)
- MSB ordnet Marktlokation als 'IMS' oder 'kME/mME' ein, basierend auf Stammdaten (Unbenannte Quelle)
- Initialzuordnung einer Konfigurations-ID durch MSB für Messlokationen mit SMGW (Unbenannte Quelle)
- Ab 01.10.2022: MSB übermittelt Stammdatenänderung für Konfigurations-ID und OBIS-Kennzahlen-Zuordnung zum SMGW (Unbenannte Quelle)
- Initialbefüllung der Zählzeiten für neue Messstellen (Unbenannte Quelle)
- Korrekte Konfiguration des 'Messprodukt' ist für valide Datenbasis entscheidend (Unbenannte Quelle)
3. Marktkommunikationsprozesse im Kontext von iMS-Einbau und Abrechnung
Die Marktkommunikation regelt den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Marktrollen in der Energiewirtschaft. Insbesondere die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM Strom) beschreiben detailliert die Abläufe, beteiligten Rollen, verwendeten Datenaustauschformate und einzuhaltenden Fristen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, Messlokationsänderungen und dem Ein- und Ausbau von Messgeräten. (Unbenannte Quelle)
Im Rahmen des iMS-Einbaus sind spezifische Informationsaustauschprozesse zu beachten, wie der 'Informationsaustausch im Rahmen des Ersteinbaus eines iMS' (Prozess 6.8). Darüber hinaus gibt es weitere relevante Nachrichten und Statusmeldungen, die den Lebenszyklus einer Messstelle begleiten und für die Abrechnung relevant sind. Die Reihenfolge der Nachrichtenverarbeitung beim Netzbetreiber (NB) im Kontext der Stammdatensynchronisation ist hierbei von großer Bedeutung. (Unbenannte Quelle)
Die Übermittlung von Messwerten und Zählerständen erfordert höchste Sorgfalt. Bei der Übermittlung von Daten nach dem Einbau intelligenter Messsysteme ist zu beachten, dass sich Grenzwerte für die Lastgangdatenübermittlung auf Jahresverbrauchsmengen beziehen, nicht auf den Verbrauch seit Installation eines iMS. Auch die Kennzeichnung von Messwerten als vorläufige, wahre oder Ersatzwerte ist gemäß WiM Strom und Gas präzise vorzunehmen. (Unbenannte Quelle)
Sollten technische Störungen des Smartmeter-Gateways die tägliche Übermittlung viertelstundengenauer Netzzustandsdaten (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 MsbG) verhindern, muss die Störung schnellstmöglich behoben, dokumentiert und der Netzbetreiber unverzüglich informiert werden. (Unbenannte Quelle)
- WiM Strom definiert Abläufe, Rollen, Formate und Fristen für Messstellenbetrieb und Gerätewechsel (Unbenannte Quelle)
- Wichtige Kommunikationsprozesse (Unbenannte Quelle):
- - 6.4 Übermittlung des MSB-Wechselabmeldestatus an MSBA
- - 6.5 Übermittlung des Messstellenumbaustatus
- - 6.6 Mitteilung über erfolgten Geräteausbau (Strom)
- - 6.7 Mitteilung über gescheiterte Turnusauslesung (Gas)
- - 6.8 Informationsaustausch im Rahmen des Ersteinbaus eines iMS
- - 6.9 Information zur Ablehnung eines Angebots oder einer Anfrage
- - 6.10 Bestellung
- Reihenfolge der Nachrichtenverarbeitung beim NB für Stammdatensynchronisation ist kritisch (Unbenannte Quelle)
- Lastgangdatenübermittlung: Grenzwerte beziehen sich auf Jahresverbrauch, nicht auf Verbrauch seit iMS-Installation (Unbenannte Quelle)
- Kennzeichnung von Messwerten (vorläufige, wahre, Ersatzwerte) ist essentiell (Unbenannte Quelle)
- Tägliche Übermittlung viertelstundengenauer Netzzustandsdaten bei § 34 Abs. 1 Nr. 4 MsbG (Unbenannte Quelle)
4. Besondere Aspekte der Abrechnungsabwicklung und Compliance
Die Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebs über den Lieferanten (LF) ist eine gängige Praxis. Hierbei ist zu beachten, dass bei mehreren Lieferbeginnen desselben Lieferanten an einer Marktlokation ein neues Angebot mit einem früheren Abrechnungsbeginn bestehende Abwicklungen mit späterem Beginn obsolet macht. Das Angebot mit dem frühesten Abrechnungsbeginn überschreibt alle späteren Angebote desselben Lieferanten. (Unbenannte Quelle)
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Preisermittlung und -veröffentlichung bei der Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom (MMMA) sowie die Vorgehensweise bei Bilanzierungsverfahrenswechseln mit iMS. Diese Prozesse erfordern eine enge Abstimmung und korrekte Datenbasis. (Unbenannte Quelle)
Energieversorgungsunternehmen müssen zudem die Einhaltung der Kapazitätsverpflichtungen des MSB gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 5 MsbG kontrollieren und revisionssicher dokumentieren. Dies erfolgt idealerweise durch den Abgleich der vertraglich vereinbarten mit den tatsächlich bereitgestellten Kapazitäten, z.B. durch regelmäßige Abfragen relevanter Daten (Zählerstände, Lastprofile) über die Kommunikationsschnittstellen des Smartmeter-Gateways. (Unbenannte Quelle)
- Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebs oft über den Lieferanten (LF) (Unbenannte Quelle)
- Priorität von Angeboten: Frühester Abrechnungsbeginn überschreibt spätere Angebote desselben LF (Unbenannte Quelle)
- Preisermittlung und Bilanzierungsverfahrenswechsel bei MMMA und iMS (Unbenannte Quelle)
- Kontrolle der Kapazitätsverpflichtungen des MSB (§ 67 Abs. 1 Nr. 5 MsbG) durch EVU (Unbenannte Quelle)
- Dokumentation der Kontrollen in revisionssicherem System (DMS, Abrechnungssystem) (Unbenannte Quelle)
Zusammenfassung
Die Abrechnung des Messstellenbetriebs und die Stammdatenprozesse beim Einbau von iMS sind komplexe, aber zentrale Elemente der Marktkommunikation in der Energiewirtschaft. Das MsbG bildet den rechtlichen Rahmen, während GPKE und WiM die detaillierten Abläufe definieren. Eine präzise Stammdatenpflege, korrekte Datenübermittlung und revisionssichere Dokumentation sind unerlässlich, um Compliance zu gewährleisten und eine effiziente Abwicklung sicherzustellen.
- Das MsbG ist die rechtliche Grundlage für Messstellenbetrieb und iMS-Einbau.
- Stammdatenprozesse wie die Konfigurations-ID-Zuordnung sind kritisch für die korrekte Einordnung von Marktlokationen und Datenflüssen.
- Marktkommunikationsprozesse (z.B. WiM) regeln den Informationsaustausch nach dem iMS-Einbau und bei Abrechnungsereignissen.
- Die korrekte Übermittlung und Kennzeichnung von Messwerten sowie die Einhaltung von Fristen sind für die Datenqualität entscheidend.
- Besondere Regelungen zur Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebs über den Lieferanten und zur Kontrolle von MSB-Kapazitätsverpflichtungen sind zu beachten.
Quellen & Referenzen
- Unbenannte Quelle (diverse Abschnitte und Umsetzungsfragenkataloge zur Marktkommunikation, Anlage 2a WiM Teil 1 Lesefassung, BK6-24-174)