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  1. # Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse im Deutschen Energiemarkt40 Minuten
  2. Grundlagen der Marktkommunikation (MaKo) im Deutschen Energiemarkt45 Minuten
  3. Grundlagen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt: Rollen, Ziele und Prozesse50 Minuten
  4. I. Grundlagen und regulatorischer Rahmen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt45 Minuten
  5. Einführung in die Marktrollen: Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferant (LF)40 Minuten
  6. Die drei Säulen der Abrechnung: [[Netznutzung]], [[Messstellenbetrieb]] und [[Bilanzkreisabrechnung]]50 Minuten
  7. Wichtige Gesetze und Verordnungen: [[EnWG]], [[MsbG]], [[StromNZV]]40 Minuten
  8. [[GPKE]] und [[WiM]]: Die Kernprozesse der Marktkommunikation im deutschen Strommarkt45 Minuten
  9. Abrechnungsprozesse im deutschen Energiemarkt: Zusammenspiel von Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant45 Minuten
  10. II. EDIFACT-basierter Datenaustausch und Marktkommunikation45 Minuten
  11. Bedeutung und Struktur des [[EDIFACT]]-Standards im Energiemarkt45 Minuten
  12. Sichere Übertragungsprotokolle ([[AS2]], [[SMTP]]) und digitale Signaturen45 Minuten
  13. Zentrale Nachrichtenformate: MSCONS und INVOIC in der Energiewirtschaft45 Minuten
  14. Weitere Nachrichtenformate: REMADV, UTILMD, SSQNOT, COMDIS45 Minuten
  15. Der Prozess der Mengenprüfung und das Zusammenspiel von MSCONS und INVOIC50 Minuten
  16. MSCONS und INVOIC: Das Rückgrat der Abrechnungsprozesse im Deutschen Energiemarkt30 Minuten
  17. III. Bilanzkreisführung und Ausgleichsenergie25 Minuten
  18. Definition und Zweck des Bilanzkreises (BK) und die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV)45 Minuten
  19. Das Konzept der Ausgleichsenergie zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität45 Minuten
  20. Verantwortlichkeiten des [[Netzbetreibers (NB)]] bei der Datenaggregation und Ermittlung von [[Mehr- und Mindermengen]]30 Minuten
  21. Übermittlung der Mehr-/Mindermengen-Daten ([[SSQNOT]]) durch den NB an den BKV/LF50 Minuten
  22. Anforderungen an die Prognosegüte für [[Lieferanten (LF)]] und die Relevanz von [[SLP- (Standardlastprofil)]] und [[RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung)]]50 Minuten
  23. Prüfung der SSQNOT-Meldungen und strategisches Handeln zur Kostenoptimierung durch den LF45 Minuten
  24. Mehr-/Mindermengenabrechnung im Strommarkt: Bilanzkreise, Ausgleichsenergie und Marktkommunikation45 Minuten
  25. IV. Detaillierte Abrechnungsprozesse50 Minuten
  26. Die Netznutzungsabrechnung: Von Messwerten zum Entgelt45 Minuten
  27. Abrechnung von Messentgelten: Der INVOIC-Prozess zwischen MSB und Lieferant/Netzbetreiber45 Minuten
  28. Prüfschritte des Lieferanten für Messentgelte: Stammdaten, Preise und Mengen aus MSCONS45 Minuten
  29. Umgang mit dem [[wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)]] und direkten Abrechnungsbeziehungen mit dem Endkunden60 Minuten
  30. Die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMM-Abrechnung): Bewertung, Fakturierung und Korrekturen45 Minuten
  31. Abrechnung von Messentgelten und Mehr-/Mindermengen im Strommarkt45 Minuten
  32. V. Best Practices und Fallstudien45 Minuten
  33. Häufige Fehlerquellen in der Marktkommunikation und Abrechnung (Stammdatenfehler, falsche Mengen)50 Minuten
  34. Der Einsatz der [[Clearingstelle]] zur Klärung von Differenzen und Streitfällen45 Minuten
  35. Implementierung von Business Rules zur automatisierten Rechnungsprüfung50 Minuten
  36. Sicherstellung der [[Compliance]] mit aktuellen BNetzA-Festlegungen und Datenschutz ([[DSGVO]])60 Minuten

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Abrechnung von Messentgelten: Der INVOIC-Prozess zwischen MSB und Lieferant/Netzbetreiber

Diese Unterrichtseinheit beleuchtet den zentralen Prozess der Abrechnung von [[Messentgelte]]n im deutschen Energiemarkt. Sie erklärt die Rolle der [[EDIFACT]]-Nachricht [[INVOIC]] bei der Rechnungsstellung durch den [[Messstellenbetreiber (MSB)]] an den [[Lieferant (LF)]] oder [[Netzbetreiber (NB)]] und die Bedeutung der [[REMADV]]-Nachricht für die Zahlungsabwicklung.

Motivation

Verstehen Sie, wie Messdienstleistungen im Energiemarkt abgerechnet werden und welche Rolle standardisierte Nachrichten wie INVOIC dabei spielen. Dieses Wissen ist entscheidend, um die komplexen Finanzströme und die Marktkommunikation zwischen den Akteuren nachvollziehen zu können. Es hilft Ihnen, Abrechnungsprozesse zu optimieren, Fehler zu vermeiden und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherzustellen, was für Ihre Karriere in der Energiewirtschaft unerlässlich ist.

1. Einführung in Messentgelte und Marktkommunikation

Im deutschen Energiemarkt sind die Messentgelte ein wesentlicher Bestandteil der Kostenstruktur für Endverbraucher und ein wichtiger Abrechnungsposten zwischen den Marktteilnehmern. Sie umfassen die Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen, die zur Erfassung des Energieverbrauchs notwendig sind. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nicht direkt mit dem Endkunden, sondern in der Regel zwischen den Marktpartnern über standardisierte elektronische Nachrichten.

Der elektronische Datenaustausch, basierend auf dem EDIFACT-Standard, ist das Rückgrat der Marktkommunikation in der Energiewirtschaft. Er ermöglicht den beteiligten Kommunikationspartnern – wie Messstellenbetreiber (MSB), Lieferant (LF) und Netzbetreiber (NB) – den effizienten und fehlerfreien Austausch geschäftsrelevanter Informationen. Eine der zentralen Nachrichten für die Abrechnung ist die INVOIC.

  • Messentgelte decken die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb ab.
  • Die Abrechnung erfolgt zwischen Marktpartnern, nicht direkt mit dem Endkunden.
  • EDIFACT-Nachrichten wie INVOIC sind der Standard für den Datenaustausch.

2. Die INVOIC-Nachricht: Zweck und Anwendungsfälle

Die INVOIC-Nachricht steht für 'Invoice', also Rechnung. Sie ist ein zentrales Instrument im elektronischen Datenaustausch zur Übermittlung von Rechnungsdaten. Im Kontext der Energiewirtschaft dient sie der Abrechnung von Energie-, Netz- und Dienstleistungsentgelten zwischen den Marktpartnern. (Willi Mako Wissensarchiv)

Für jede zugrunde liegende Rechnung, umsatzsteuerrechtliche Gutschrift oder Stornierung wird eine eigene INVOIC-Nachricht erzeugt. Die Anwendungsmöglichkeiten der INVOIC-Nachricht im deutschen Energiemarkt sind verbindlich festgelegt und umfassen eine Vielzahl von Abrechnungsszenarien. (Willi Mako Wissensarchiv)

  • INVOIC ist die standardisierte EDIFACT-Nachricht für Rechnungen, Gutschriften und Stornierungen. (Willi Mako Wissensarchiv)
  • Sie wird für alle Arten von Abrechnungen im Energiemarkt verwendet, z.B. Abschlags-, Netznutzungs-, WiM-, Messstellenbetriebs-, Storno-, Mehr-/Mindermengen- und Kapazitätsrechnungen sowie Rechnungen für sonstige Leistungen. (Willi Mako Wissensarchiv)
  • Für jeden Abrechnungsvorgang wird eine separate INVOIC-Nachricht generiert. (Willi Mako Wissensarchiv)

3. Abrechnung der Messentgelte: Zwei zentrale Szenarien

Die Abrechnung der Messentgelte durch den Messstellenbetreiber (MSB) kann grundsätzlich in zwei Hauptszenarien erfolgen, die beide die INVOIC-Nachricht nutzen:

3.1. Abrechnung vom MSB an den Lieferanten (LF)

Dies ist der häufigste Fall der Abrechnung von Messentgelten, insbesondere wenn ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) tätig ist oder der grundzuständige MSB direkt mit dem Lieferant (LF) abrechnet. Der Prozess gliedert sich wie folgt (Willi Mako Wissensarchiv):

1. Voraussetzung: Ein Messstellenvertrag zwischen MSB und LF muss abgeschlossen sein, der den Mindestanforderungen des MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) entspricht.

2. Messwertbereitstellung: Der MSB erfasst die aktuellen Messwerte. Diese werden dann an den Netzbetreiber (NB) übermittelt, der sie wiederum an den Lieferant (LF) weiterleitet. Hierfür kommt die MSCONS-Nachricht zum Einsatz.

3. Leistungserbringung: Der MSB erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen, die den gesamten Messstellenbetrieb umfassen: die Bereitstellung der Messeinrichtung, deren Betrieb und die regelmäßige Wartung.

4. Rechnungsstellung durch den MSB: Der MSB erstellt eine Rechnung über die erbrachten Messstellenbetriebsleistungen. Diese Rechnung wird als INVOIC-Nachricht elektronisch an den Lieferant (LF) übermittelt.

3.2. Abrechnung vom MSB an den Netzbetreiber (NB)

Dieses Szenario tritt ein, wenn es sich um spezifische Leistungen handelt, die der MSB gemäß § 30 MsbG gegenüber dem Netzbetreiber (NB) abrechnen kann. Obwohl der Netzbetreiber (NB) die Rechnung erhält und prüft, bleibt der Lieferant (LF) (oder in manchen Fällen der Endkunde) der eigentliche 'Zahler' der Messentgelte im Sinne der Weiterbelastung. (Willi Mako Wissensarchiv)

1. Voraussetzung: Der MSB erbringt Leistungen, die explizit unter § 30 MsbG fallen.

2. Leistungserbringung: Der MSB erbringt die entsprechenden Leistungen des Messstellenbetriebs.

3. Rechnungsstellung durch den MSB: Der MSB erstellt eine Rechnung über diese Leistungen und übermittelt sie als INVOIC-Nachricht an den Netzbetreiber (NB). Der Inhalt der INVOIC ist analog zum Fall der Abrechnung an den LF, jedoch entsprechend an den NB gerichtet. Fristen für die Rechnungsstellung ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen oder den Vorgaben des MsbG.

4. Rechnungsprüfung und Zahlung durch den NB: Der Netzbetreiber (NB) prüft die empfangene INVOIC-Nachricht und die zugrunde liegenden Leistungen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Zahlung durch den NB.

4. Die REMADV-Nachricht: Antwort auf die INVOIC

Nachdem ein Marktpartner eine INVOIC-Nachricht erhalten und verarbeitet hat, ist eine Rückmeldung zur Zahlungsabwicklung erforderlich. Hierfür kommt die REMADV-Nachricht zum Einsatz. (Willi Mako Wissensarchiv)

Die REMADV-Nachricht (Remittance Advice, also Zahlungsavis) wird als direkte Antwort auf eine empfangene INVOIC-Nachricht generiert und an den Absender der INVOIC gesendet. Ihr Hauptzweck ist die automatische Zahlungsabwicklung, indem sie die Forderungen entweder bestätigt oder ablehnt. (Willi Mako Wissensarchiv)

Es ist wichtig zu verstehen, dass für jede Rechnung, Gutschrift oder Stornierung, die per INVOIC übermittelt wird, eine REMADV als Antwort erwartet wird. Dabei ist jedoch keine strikte 1:1-Beziehung zwischen einzelnen INVOIC- und REMADV-Dateien oder -Nachrichten gegeben. Eine REMADV-Nachricht kann beispielsweise die Zustimmung oder Ablehnung für mehrere Posten einer INVOIC oder sogar für Forderungen aus verschiedenen INVOIC-Nachrichten zusammenfassen. (Willi Mako Wissensarchiv)

Eine wichtige Geschäftsregel besagt, dass eine REMADV-Nachricht entweder nur Zustimmungen oder nur Ablehnungen zu Zahlungen übertragen darf, aber nicht beides gemischt. Dies dient der Klarheit und Automatisierbarkeit der Prozesse. Bei einer nicht gerechtfertigten Abweisung einer Rechnung muss der Sender der REMADV nach bilateraler Klärung eine korrigierte Bestätigung nachliefern. (Willi Mako Wissensarchiv)

  • REMADV ist die Antwort auf eine INVOIC-Nachricht. (Willi Mako Wissensarchiv)
  • Sie dient als Zahlungsavis zur Bestätigung oder Ablehnung von Forderungen. (Willi Mako Wissensarchiv)
  • Eine REMADV darf nur Zustimmungen oder nur Ablehnungen enthalten. (Willi Mako Wissensarchiv)
  • Es besteht keine strikte 1:1-Beziehung zwischen INVOIC- und REMADV-Nachrichten in Bezug auf die Dateimenge oder -aggregation, aber eine REMADV-Antwort ist prozessual als Reaktion auf eine INVOIC erforderlich. (Willi Mako Wissensarchiv)

Zusammenfassung

Die Abrechnung von Messentgelten im deutschen Energiemarkt ist ein komplexer, aber hochgradig standardisierter Prozess, der maßgeblich durch die EDIFACT-Nachrichten INVOIC und REMADV geprägt wird. Der Messstellenbetreiber (MSB) nutzt INVOIC, um seine Leistungen gegenüber dem Lieferant (LF) oder in spezifischen Fällen dem Netzbetreiber (NB) abzurechnen. Die REMADV-Nachricht dient als essentielle Rückmeldung für die automatisierte Zahlungsabwicklung.

  • Messentgelte werden vom MSB an den LF (häufigster Fall) oder an den NB (gemäß § 30 MsbG) abgerechnet.
  • Die INVOIC-Nachricht ist der Standard für die Rechnungsstellung im EDIFACT-Format.
  • Der MSB übermittelt Messwerte via MSCONS an den NB, der sie an den LF weiterleitet, bevor die INVOIC erstellt wird.
  • Die REMADV-Nachricht dient als Zahlungsavis zur Bestätigung oder Ablehnung der Forderungen einer INVOIC.
  • Eine REMADV enthält entweder nur Zustimmungen oder nur Ablehnungen und ist prozessual als Antwort auf eine INVOIC erforderlich.

Quellen & Referenzen

  1. Willi Mako Wissensarchiv (https://stromhaltig.de/mcp-service)
  2. BDEW-Nachrichtenbeschreibung (UN/EDIFACT D.06A – INVOIC) – (Implizite Referenz aus den Fakten)
  3. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – (Implizite Referenz aus den Fakten)