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- # Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse im Deutschen Energiemarkt40 Minuten
- Grundlagen der Marktkommunikation (MaKo) im Deutschen Energiemarkt45 Minuten
- Grundlagen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt: Rollen, Ziele und Prozesse50 Minuten
- I. Grundlagen und regulatorischer Rahmen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt45 Minuten
- Einführung in die Marktrollen: Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferant (LF)40 Minuten
- Die drei Säulen der Abrechnung: [[Netznutzung]], [[Messstellenbetrieb]] und [[Bilanzkreisabrechnung]]50 Minuten
- Wichtige Gesetze und Verordnungen: [[EnWG]], [[MsbG]], [[StromNZV]]40 Minuten
- [[GPKE]] und [[WiM]]: Die Kernprozesse der Marktkommunikation im deutschen Strommarkt45 Minuten
- Abrechnungsprozesse im deutschen Energiemarkt: Zusammenspiel von Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant45 Minuten
- II. EDIFACT-basierter Datenaustausch und Marktkommunikation45 Minuten
- Bedeutung und Struktur des [[EDIFACT]]-Standards im Energiemarkt45 Minuten
- Sichere Übertragungsprotokolle ([[AS2]], [[SMTP]]) und digitale Signaturen45 Minuten
- Zentrale Nachrichtenformate: MSCONS und INVOIC in der Energiewirtschaft45 Minuten
- Weitere Nachrichtenformate: REMADV, UTILMD, SSQNOT, COMDIS45 Minuten
- Der Prozess der Mengenprüfung und das Zusammenspiel von MSCONS und INVOIC50 Minuten
- MSCONS und INVOIC: Das Rückgrat der Abrechnungsprozesse im Deutschen Energiemarkt30 Minuten
- III. Bilanzkreisführung und Ausgleichsenergie25 Minuten
- Definition und Zweck des Bilanzkreises (BK) und die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV)45 Minuten
- Das Konzept der Ausgleichsenergie zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität45 Minuten
- Verantwortlichkeiten des [[Netzbetreibers (NB)]] bei der Datenaggregation und Ermittlung von [[Mehr- und Mindermengen]]30 Minuten
- Übermittlung der Mehr-/Mindermengen-Daten ([[SSQNOT]]) durch den NB an den BKV/LF50 Minuten
- Anforderungen an die Prognosegüte für [[Lieferanten (LF)]] und die Relevanz von [[SLP- (Standardlastprofil)]] und [[RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung)]]50 Minuten
- Prüfung der SSQNOT-Meldungen und strategisches Handeln zur Kostenoptimierung durch den LF45 Minuten
- Mehr-/Mindermengenabrechnung im Strommarkt: Bilanzkreise, Ausgleichsenergie und Marktkommunikation45 Minuten
- IV. Detaillierte Abrechnungsprozesse50 Minuten
- Die Netznutzungsabrechnung: Von Messwerten zum Entgelt45 Minuten
- Abrechnung von Messentgelten: Der INVOIC-Prozess zwischen MSB und Lieferant/Netzbetreiber45 Minuten
- Prüfschritte des Lieferanten für Messentgelte: Stammdaten, Preise und Mengen aus MSCONS45 Minuten
- Umgang mit dem [[wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)]] und direkten Abrechnungsbeziehungen mit dem Endkunden60 Minuten
- Die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMM-Abrechnung): Bewertung, Fakturierung und Korrekturen45 Minuten
- Abrechnung von Messentgelten und Mehr-/Mindermengen im Strommarkt45 Minuten
- V. Best Practices und Fallstudien45 Minuten
- Häufige Fehlerquellen in der Marktkommunikation und Abrechnung (Stammdatenfehler, falsche Mengen)50 Minuten
- Der Einsatz der [[Clearingstelle]] zur Klärung von Differenzen und Streitfällen45 Minuten
- Implementierung von Business Rules zur automatisierten Rechnungsprüfung50 Minuten
- Sicherstellung der [[Compliance]] mit aktuellen BNetzA-Festlegungen und Datenschutz ([[DSGVO]])60 Minuten
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Zur ersten LektionAbrechnung von Messentgelten und Mehr-/Mindermengen im Strommarkt
Diese Unterrichtseinheit führt in die komplexen Prozesse der Abrechnung von Messentgelten und der Bilanzierung von Energiemengen im deutschen Strommarkt ein. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die beteiligten Akteure und die Bedeutung der Marktkommunikation für die Stabilität und Transparenz des Energiesystems.
Motivation
Verstehen Sie, wie Strommengen erfasst, bilanziert und abgerechnet werden, ist entscheidend für jeden Akteur im Energiemarkt. Diese Einheit vermittelt Ihnen das nötige Wissen über die Abrechnung von Messentgelten und die Mehr-/Mindermengenabrechnung. Sie lernen die regulatorischen Grundlagen und die Rolle wichtiger Marktpartner kennen, um Geschäftsprozesse korrekt abzuwickeln und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Dies ist essenziell für transparente Kostenstrukturen und einen effizienten Energiemarkt.
1. Grundlagen der Bilanzierung und Bilanzkreise
Im deutschen Strommarkt ist es von zentraler Bedeutung, dass die Mengen an eingespeistem und entnommenem Strom stets im Gleichgewicht sind. Dieser Ausgleichsprozess wird als Bilanzierung bezeichnet und ist vergleichbar mit dem Kontrollieren des Wasserstands in einem riesigen See, in den Wasser hineinfließt und wieder entnommen wird. Ziel ist es, die gesamte Menge an Strom im Gleichgewicht zu halten, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten.
Um diese Bilanzierung zu ermöglichen, ist der Strommarkt in sogenannte Bilanzkreise unterteilt. Ein Bilanzkreis kann als ein virtueller 'Stromtopf' verstanden werden, in den Stromerzeuger einspeisen und Stromverbraucher entnehmen. Die Aufgabe der Bilanzkreisbewirtschaftung ist es, sicherzustellen, dass am Ende eines Abrechnungszeitraums in diesem Topf weder zu viel noch zu wenig Strom ist.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt in § 50 Abs. 2 Nr. 6 explizit, dass der Messstellenbetreiber (MSB) für die Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung zuständig ist. Die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) präzisiert in § 4 die Pflicht zur Führung von Bilanzkreisen für alle, die Strom ins Netz einspeisen oder entnehmen und diesen handeln. Auch Netzbetreiber sind gemäß § 27 Abs. 1b) StromNZV verpflichtet, die Energiemengen in ihren Netzen präzise zu bilanzieren, um Transparenz und Genauigkeit zu gewährleisten.
- Bilanzierung: Verrechnung von gelieferten und abgenommenen Strommengen zur Sicherstellung des Gleichgewichts.
- Bilanzkreis: Virtuelles Konto zur Erfassung von Stromerzeugung und -verbrauch.
- Zweck: Sicherstellung der Netzstabilität, fairer Handel und Effizienz.
- Rechtliche Grundlage: § 50 Abs. 2 Nr. 6 MsbG, § 4 StromNZV, § 27 Abs. 1b) StromNZV.
2. Abrechnung des Messstellenbetriebs
Die Abrechnung des Messstellenbetriebs ist ein Kernprozess der Energiewirtschaft. Sie umfasst die Bezahlung der Leistungen, die der Messstellenbetreiber (MSB) für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen erbringt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und den zugehörigen Marktkommunikationsprozessen wie GPKE und WiM festgelegt.
Das primäre Ziel dieses Prozesses ist es, eine korrekte, transparente und fristgerechte Abrechnung der Messstellenbetriebsleistungen zwischen dem Messstellenbetreiber und dem jeweiligen Zahlungspflichtigen, in der Regel dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, zu gewährleisten.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden gemäß § 17 Abs. 7 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) auf die Stromkunden umgelegt. Ab dem 1. Januar 2017 müssen dafür separate Entgelte für jede Stromabnahmestelle festgelegt werden, die nach verschiedenen Spannungsebenen im Stromnetz (z.B. Hoch-, Mittel-, Niederspannung) differenziert sind. Die Gesamtheit dieser Entgelte muss die Ausgaben des Netzbetreibers für den Messstellenbetrieb decken.
- Regelt die Bezahlung der Leistungen des Messstellenbetreibers (MSB).
- Rechtliche Basis: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), Marktkommunikationsprozesse (GPKE/WiM).
- Prozessziel: Korrekte, transparente und fristgerechte Abrechnung.
- Kostenumlage: § 17 Abs. 7 StromNEV schreibt getrennte, kostendeckende Entgelte nach Spannungsebenen vor.
3. Mehr-/Mindermengenabrechnung und Ausgleichsenergie
Im dynamischen Strommarkt entstehen ständig Ungleichgewichte zwischen der prognostizierten und der tatsächlich erzeugten bzw. verbrauchten Energie. Diese Differenzen werden als Mehr-/Mindermengen bezeichnet und müssen ausgeglichen werden, um die Netzstabilität zu wahren. Die dafür benötigte Energie nennt man Ausgleichsenergie.
Die Abrechnung von Ausgleichsenergie ist in § 27 Abs. 1 Nr. 21a der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) geregelt. Sie legt fest, wie die Kosten für diese kurzfristig benötigte Energie, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) bereitgestellt wird, im deutschen Stromnetz verteilt werden. Ziel ist es, faire und transparente Regeln für diese Kostenverteilung zu schaffen.
Die effiziente Bilanzkreisbewirtschaftung durch Stromlieferanten und Netzbetreiber ist entscheidend, um Bilanzkreisabweichungen und damit verbundene Kosten für Ausgleichsenergie zu minimieren. § 66 Abs. 1 MsbG verpflichtet Stromlieferanten und Netzbetreiber dazu, ihre Bilanzkreise so effizient wie möglich zu verwalten. Dies spart nicht nur Kosten, sondern trägt auch zur Stabilität des Stromnetzes bei.
- Mehr-/Mindermengen: Differenzen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Energiemengen.
- Ausgleichsenergie: Energie zum Ausgleich dieser Ungleichgewichte, bereitgestellt durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
- Rechtliche Grundlage: § 27 Abs. 1 Nr. 21a StromNZV für die Abrechnung der Ausgleichsenergie.
- Bilanzkreisbewirtschaftung: Lieferanten und Netzbetreiber verwalten Bilanzkreise zur Minimierung von Abweichungen (§ 66 Abs. 1 MsbG).
4. Marktkommunikation und Abrechnungsprozesse
Die Marktkommunikation ist das Rückgrat des deutschen Energiemarktes. Sie standardisiert den Informationsaustausch zwischen allen Akteuren – Lieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Bilanzkreisverantwortlichen – um eine reibungslose Abwicklung von Bestellungen, Lieferungen und Abrechnungen zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden.
Ein zentraler Prozess ist die Netznutzungsabrechnung, bei der der Lieferant Entgelte an den Netzbetreiber für die Durchleitung von Energie an seine Kunden zahlt. Diese Abrechnung wird durch regulatorische Vorgaben der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sowie durch die Marktkommunikationsprozesse GPKE und GELI Gas standardisiert.
Im Rahmen der Marktkommunikation müssen auch spezifische Informationen gemäß § 32 Abs. 1 des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) 'unverzüglich' mitgeteilt werden. Dies umfasst beispielsweise den tatsächlichen Verbrauch, den Referenzpreis, das individuelle Entlastungskontingent und die daraus resultierende Entlastungssumme, um die Strompreisbremse korrekt zu berechnen und nachzuweisen.
Die Marktkommunikation umfasst auch komplexe Sachverhalte wie die Prüfung von Bilanzkreisen hinsichtlich Direktvermarktungsformen durch den Netzbetreiber beim Lieferbeginn oder den Austausch von Lieferantensummenzeitreihen (LF-SZR) und Clearinglisten zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Lieferanten. Besondere EE-Codes sind für die korrekte Bilanzierung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unerlässlich.
- Standardisierter Datenaustausch zwischen Lieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Bilanzkreisverantwortlichen.
- Netznutzungsabrechnung: Abrechnung von Netznutzungsentgelten durch den Lieferanten an den Netzbetreiber.
- Regulatorische Vorgaben: StromNZV, GasNZV, GPKE, GELI Gas.
- Informationspflichten: Z.B. gemäß § 32 Abs. 1 StromPBG für die Strompreisbremse.
- Spezialfälle: Prüfung von Bilanzkreisen bei Direktvermarktung, Austausch von Lieferantensummenzeitreihen (LF-SZR), Verwendung von EE-Codes für EEG-Strom.
Zusammenfassung
Die Abrechnung von Messentgelten und die Bilanzierung von Energiemengen sind komplexe, aber fundamentale Prozesse im deutschen Strommarkt. Sie stellen sicher, dass alle erzeugten und verbrauchten Strommengen erfasst, ausgeglichen und korrekt abgerechnet werden. Die Marktkommunikation spielt dabei eine entscheidende Rolle, um den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren zu standardisieren und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
- Der Messstellenbetreiber ist für Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung zuständig.
- Messentgelte werden nach § 17 Abs. 7 StromNEV kundenbezogen und spannungsebenenabhängig abgerechnet.
- Bilanzkreise sind virtuelle Konten zum Ausgleich von Stromerzeugung und -verbrauch.
- Mehr-/Mindermengen führen zu Ausgleichsenergie-Kosten, deren Abrechnung in der StromNZV geregelt ist.
- Marktkommunikation über GPKE/WiM/GELI Gas ist unerlässlich für den Datenaustausch und die Abrechnung.
- Lieferscheine dienen der Vorabinformation und Prüfung von Netznutzungsabrechnungen.
Quellen & Referenzen
- https://stromhaltig.de/wissen/abrechnung-von-messentgelten-zwischen-messstellenbetreiber-und-lieferant
- https://stromhaltig.de/wissen/mehr-mindermengenabrechnung-im-strommarkt-ausgleichsenergie-bilanzkreise-und-prozesse
- https://stromhaltig.de/mcp-service