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- # Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse im Deutschen Energiemarkt40 Minuten
- Grundlagen der Marktkommunikation (MaKo) im Deutschen Energiemarkt45 Minuten
- Grundlagen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt: Rollen, Ziele und Prozesse50 Minuten
- I. Grundlagen und regulatorischer Rahmen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt45 Minuten
- Einführung in die Marktrollen: Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferant (LF)40 Minuten
- Die drei Säulen der Abrechnung: [[Netznutzung]], [[Messstellenbetrieb]] und [[Bilanzkreisabrechnung]]50 Minuten
- Wichtige Gesetze und Verordnungen: [[EnWG]], [[MsbG]], [[StromNZV]]40 Minuten
- [[GPKE]] und [[WiM]]: Die Kernprozesse der Marktkommunikation im deutschen Strommarkt45 Minuten
- Abrechnungsprozesse im deutschen Energiemarkt: Zusammenspiel von Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant45 Minuten
- II. EDIFACT-basierter Datenaustausch und Marktkommunikation45 Minuten
- Bedeutung und Struktur des [[EDIFACT]]-Standards im Energiemarkt45 Minuten
- Sichere Übertragungsprotokolle ([[AS2]], [[SMTP]]) und digitale Signaturen45 Minuten
- Zentrale Nachrichtenformate: MSCONS und INVOIC in der Energiewirtschaft45 Minuten
- Weitere Nachrichtenformate: REMADV, UTILMD, SSQNOT, COMDIS45 Minuten
- Der Prozess der Mengenprüfung und das Zusammenspiel von MSCONS und INVOIC50 Minuten
- MSCONS und INVOIC: Das Rückgrat der Abrechnungsprozesse im Deutschen Energiemarkt30 Minuten
- III. Bilanzkreisführung und Ausgleichsenergie25 Minuten
- Definition und Zweck des Bilanzkreises (BK) und die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV)45 Minuten
- Das Konzept der Ausgleichsenergie zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität45 Minuten
- Verantwortlichkeiten des [[Netzbetreibers (NB)]] bei der Datenaggregation und Ermittlung von [[Mehr- und Mindermengen]]30 Minuten
- Übermittlung der Mehr-/Mindermengen-Daten ([[SSQNOT]]) durch den NB an den BKV/LF50 Minuten
- Anforderungen an die Prognosegüte für [[Lieferanten (LF)]] und die Relevanz von [[SLP- (Standardlastprofil)]] und [[RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung)]]50 Minuten
- Prüfung der SSQNOT-Meldungen und strategisches Handeln zur Kostenoptimierung durch den LF45 Minuten
- Mehr-/Mindermengenabrechnung im Strommarkt: Bilanzkreise, Ausgleichsenergie und Marktkommunikation45 Minuten
- IV. Detaillierte Abrechnungsprozesse50 Minuten
- Die Netznutzungsabrechnung: Von Messwerten zum Entgelt45 Minuten
- Abrechnung von Messentgelten: Der INVOIC-Prozess zwischen MSB und Lieferant/Netzbetreiber45 Minuten
- Prüfschritte des Lieferanten für Messentgelte: Stammdaten, Preise und Mengen aus MSCONS45 Minuten
- Umgang mit dem [[wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)]] und direkten Abrechnungsbeziehungen mit dem Endkunden60 Minuten
- Die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMM-Abrechnung): Bewertung, Fakturierung und Korrekturen45 Minuten
- Abrechnung von Messentgelten und Mehr-/Mindermengen im Strommarkt45 Minuten
- V. Best Practices und Fallstudien45 Minuten
- Häufige Fehlerquellen in der Marktkommunikation und Abrechnung (Stammdatenfehler, falsche Mengen)50 Minuten
- Der Einsatz der [[Clearingstelle]] zur Klärung von Differenzen und Streitfällen45 Minuten
- Implementierung von Business Rules zur automatisierten Rechnungsprüfung50 Minuten
- Sicherstellung der [[Compliance]] mit aktuellen BNetzA-Festlegungen und Datenschutz ([[DSGVO]])60 Minuten
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Zur ersten Lektion[[GPKE]] und [[WiM]]: Die Kernprozesse der Marktkommunikation im deutschen Strommarkt
Diese Unterrichtseinheit führt in die zentralen regulatorischen Festlegungen der [[Bundesnetzagentur (BNetzA)]] für die Marktkommunikation im deutschen Strommarkt ein: die [[GPKE]] (Geschäftsprozesse Kundenbelieferung) und [[WiM]] (Wechselprozesse im Messwesen). Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen, den Aufbau und die Bedeutung dieser Regelwerke für die täglichen Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse kennen.
Motivation
Das Verständnis der GPKE und WiM ist unerlässlich, um die komplexen Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse im deutschen Energiemarkt zu durchdringen. Diese Festlegungen standardisieren den Datenaustausch und die Abläufe zwischen den Marktpartnern, wodurch eine reibungslose Stromversorgung und korrekte Abrechnung erst ermöglicht werden. Wer diese Prozesse beherrscht, kann Fehlerquellen minimieren, Effizienz steigern und rechtliche Risiken vermeiden. Es ist die Grundlage für jede Tätigkeit im energiewirtschaftlichen Backoffice.
1. Die Notwendigkeit von standardisierten Prozessen: EnWG als Basis
Die Liberalisierung des deutschen Energiemarktes hat eine Vielzahl von Marktpartnern – wie Lieferanten (LF), Netzbetreiber (NB) und Messstellenbetreiber (MSB) – hervorgebracht. Um einen fairen Wettbewerb und eine effiziente Versorgung zu gewährleisten, bedarf es klar definierter Regeln für den Datenaustausch und die Geschäftsprozesse. Hier setzt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.
Das EnWG bildet die übergeordnete rechtliche Grundlage für die gesamte Energiewirtschaft in Deutschland. Es schafft den Rahmen für die Energieversorgung und die Notwendigkeit, detaillierte Prozesse zur Marktkommunikation zu etablieren. Ohne diese gesetzliche Basis und die daraus abgeleiteten Festlegungen wäre ein geordneter und transparenter Energiemarkt nicht denkbar.
- Das EnWG setzt den rechtlichen Rahmen für die Energieversorgung.
- Es ist die Grundlage für die Notwendigkeit und Ausgestaltung der Marktkommunikationsprozesse.
2. Die GPKE: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität
Die GPKE ist das zentrale regulatorische Regelwerk, das die Geschäftsprozesse und den Datenaustausch zwischen dem Lieferanten (LF) und dem Netzbetreiber (NB) im Strombereich verbindlich standardisiert und regelt. Sie definiert detaillierte Abläufe für alle Aspekte der Kundenbelieferung mit Elektrizität, von der Anmeldung eines Kunden bis zur Korrektur von Jahresabrechnungen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht die GPKE als Festlegung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die 'Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174' (früher BK6-22-024), die als 'GPKE Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung' eine erste Übersicht über die grundlegenden Abläufe bietet. Für ein umfassendes Verständnis sind weitere Teile und Anlagen relevant, wie beispielsweise 'GPKE Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse' (Anlage 1b zur Festlegung BK6-24-174).
Die GPKE bildet den Rahmen für eine Vielzahl von Prozessen, die für die Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse von entscheidender Bedeutung sind. Sie stellt sicher, dass alle Marktpartner die gleichen Daten in der gleichen Struktur und zu den gleichen Zeitpunkten austauschen.
- Die GPKE ist ein regulatorisches Regelwerk der BNetzA.
- Sie standardisiert und regelt verbindlich die Geschäftsprozesse und den Datenaustausch zwischen Lieferant (LF) und Netzbetreiber (NB) für die Stromversorgung.
- Umfasst Prozesse wie Kundenanmeldung, Lieferantenwechsel und Korrekturen von Jahresabrechnungen.
- Die 'Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174' dient als einführende Prozessbeschreibung (GPKE Teil 1).
- Die 'Anlage 1b zur Festlegung BK6-24-174' behandelt Zuordnungsprozesse (GPKE Teil 2).
3. Die WiM: Wechselprozesse im Messwesen
Ergänzend zur GPKE regelt die WiM die Prozesse rund um die Messung und Messwertbereitstellung im deutschen Energiemarkt. Sie ist eine eigenständige, von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erlassene regulatorische Festlegung, die den Datenaustausch und die Geschäftsprozesse im Messwesen detailliert standardisiert.
Die WiM stellt sicher, dass Messdaten korrekt erfasst, plausibilisiert und an die relevanten Marktpartner (insbesondere Lieferanten (LF) und Netzbetreiber (NB)) übermittelt werden. Dies ist die Grundlage für eine präzise Abrechnung der gelieferten Energiemengen und die bilanzielle Energiemengenzuordnung.
Die Inhalte der WiM basieren auf spezifischen BNetzA-Festlegungen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden, um den Anforderungen eines dynamischen Energiemarktes gerecht zu werden.
- Die WiM ist eine regulatorische Festlegung der BNetzA.
- Sie regelt die Geschäftsprozesse und den Datenaustausch rund um das Messwesen.
- Umfasst die Messung, Plausibilisierung und Bereitstellung von Messwerten.
- Ist entscheidend für die korrekte Abrechnung und bilanzielle Zuordnung von Energiemengen.
- Die WiM (insbesondere 'WiM Strom') wird ebenfalls durch die BNetzA festgelegt und kontinuierlich angepasst.
4. Das Zusammenspiel von GPKE und WiM
Obwohl GPKE und WiM separate Regelwerke sind, sind sie untrennbar miteinander verbunden und bilden gemeinsam das Rückgrat der Marktkommunikation im Strombereich. Die von der WiM bereitgestellten Messdaten sind die Basis für die in der GPKE definierten Kundenbelieferungsprozesse und damit für die Abrechnung.
Ein reibungsloser Ablauf der Prozesse erfordert ein präzises Ineinandergreifen beider Regelwerke. Änderungen in einem Bereich können Anpassungen im anderen nach sich ziehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) entwickelt die Marktkommunikation im Strombereich kontinuierlich weiter, was die Anpassung bestehender Prozessregelwerke wie GPKE, WiM Strom, MPES und MaBiS sowie der zugrundeliegenden Verträge (Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag) zur Folge hat.
5. Praxisbeispiel: Umgang mit fehlenden Energiemengen beim Lieferschein
Ein häufiges Szenario in der Praxis betrifft die Prüfung des Lieferscheins durch den Lieferanten (LF). Der Lieferschein wird vom Netzbetreiber (NB) zur Netznutzungsabrechnung übermittelt und enthält Informationen über die gelieferten Energiemengen und Leistungswerte. Was aber, wenn dem Lieferanten (LF) die zugehörigen Energiemengen vom Messstellenbetreiber (MSB) fehlen?
In einem solchen Fall muss der Lieferant (LF) die fehlenden Energiemengen unverzüglich beim Messstellenbetreiber (MSB) reklamieren. Dies ist notwendig, wenn der Lieferant (LF) einen Lieferschein vom Netzbetreiber (NB) erhält, aber noch keine Energiemengen vom Messstellenbetreiber (MSB) für den entsprechenden Zeitraum vorliegen. Wichtig ist hierbei, dass der GPKE Use-Case 'Geschäftsdatenanfrage' nicht für die Reklamation unplausibler oder fehlender Werte verwendet werden darf. Eine Reklamation fehlender Werte ist erst möglich, wenn die Frist für die Übermittlung der Werte (gemäß Tabelle III 2.5.5 der GPKE oder ähnlichen Fristenregelungen) überschritten ist. Dieser Prozess ist detailliert in den GPKE- und WiM-Festlegungen beschrieben.
Zusammenfassung
Die GPKE und WiM sind die Fundamente der Marktkommunikation im deutschen Strommarkt. Sie gewährleisten durch standardisierte Prozesse und Datenaustausch die Effizienz und Rechtssicherheit in der Kundenbelieferung und im Messwesen. Ein tiefes Verständnis dieser Regelwerke ist für alle Akteure im Energiemarkt unerlässlich.
- Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die übergeordnete rechtliche Basis für die Marktkommunikation.
- Die GPKE regelt die Geschäftsprozesse und den Datenaustausch zwischen Lieferant (LF) und Netzbetreiber (NB) bei der Kundenbelieferung mit Elektrizität.
- Die WiM standardisiert die Prozesse rund um die Messung und Messwertbereitstellung.
- Beide Regelwerke werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) als verbindliche Festlegungen erlassen und kontinuierlich weiterentwickelt.
- GPKE und WiM sind eng miteinander verzahnt; Messdaten aus der WiM sind die Grundlage für die Prozesse der GPKE und damit für Abrechnung und Bilanzierung.
- Die korrekte Anwendung der Prozesse und die Einhaltung von Fristen sind für einen reibungslosen Marktbetrieb essentiell.
Quellen & Referenzen
- Willi Mako Wissensarchiv (https://stromhaltig.de/mcp-service) – Diverse Dokumente und Informationen zu GPKE und WiM, inkl. Festlegungen der Bundesnetzagentur (z.B. BK6-24-174, BK6-22-024, BK6-22-128, BK6-20-160) und BDEW-Anwendungshilfen.
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Aktuelle Fassung.