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  1. # Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse im Deutschen Energiemarkt40 Minuten
  2. Grundlagen der Marktkommunikation (MaKo) im Deutschen Energiemarkt45 Minuten
  3. Grundlagen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt: Rollen, Ziele und Prozesse50 Minuten
  4. I. Grundlagen und regulatorischer Rahmen der Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt45 Minuten
  5. Einführung in die Marktrollen: Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferant (LF)40 Minuten
  6. Die drei Säulen der Abrechnung: [[Netznutzung]], [[Messstellenbetrieb]] und [[Bilanzkreisabrechnung]]50 Minuten
  7. Wichtige Gesetze und Verordnungen: [[EnWG]], [[MsbG]], [[StromNZV]]40 Minuten
  8. [[GPKE]] und [[WiM]]: Die Kernprozesse der Marktkommunikation im deutschen Strommarkt45 Minuten
  9. Abrechnungsprozesse im deutschen Energiemarkt: Zusammenspiel von Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant45 Minuten
  10. II. EDIFACT-basierter Datenaustausch und Marktkommunikation45 Minuten
  11. Bedeutung und Struktur des [[EDIFACT]]-Standards im Energiemarkt45 Minuten
  12. Sichere Übertragungsprotokolle ([[AS2]], [[SMTP]]) und digitale Signaturen45 Minuten
  13. Zentrale Nachrichtenformate: MSCONS und INVOIC in der Energiewirtschaft45 Minuten
  14. Weitere Nachrichtenformate: REMADV, UTILMD, SSQNOT, COMDIS45 Minuten
  15. Der Prozess der Mengenprüfung und das Zusammenspiel von MSCONS und INVOIC50 Minuten
  16. MSCONS und INVOIC: Das Rückgrat der Abrechnungsprozesse im Deutschen Energiemarkt30 Minuten
  17. III. Bilanzkreisführung und Ausgleichsenergie25 Minuten
  18. Definition und Zweck des Bilanzkreises (BK) und die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV)45 Minuten
  19. Das Konzept der Ausgleichsenergie zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität45 Minuten
  20. Verantwortlichkeiten des [[Netzbetreibers (NB)]] bei der Datenaggregation und Ermittlung von [[Mehr- und Mindermengen]]30 Minuten
  21. Übermittlung der Mehr-/Mindermengen-Daten ([[SSQNOT]]) durch den NB an den BKV/LF50 Minuten
  22. Anforderungen an die Prognosegüte für [[Lieferanten (LF)]] und die Relevanz von [[SLP- (Standardlastprofil)]] und [[RLM-Kunden (Registrierende Leistungsmessung)]]50 Minuten
  23. Prüfung der SSQNOT-Meldungen und strategisches Handeln zur Kostenoptimierung durch den LF45 Minuten
  24. Mehr-/Mindermengenabrechnung im Strommarkt: Bilanzkreise, Ausgleichsenergie und Marktkommunikation45 Minuten
  25. IV. Detaillierte Abrechnungsprozesse50 Minuten
  26. Die Netznutzungsabrechnung: Von Messwerten zum Entgelt45 Minuten
  27. Abrechnung von Messentgelten: Der INVOIC-Prozess zwischen MSB und Lieferant/Netzbetreiber45 Minuten
  28. Prüfschritte des Lieferanten für Messentgelte: Stammdaten, Preise und Mengen aus MSCONS45 Minuten
  29. Umgang mit dem [[wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)]] und direkten Abrechnungsbeziehungen mit dem Endkunden60 Minuten
  30. Die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMM-Abrechnung): Bewertung, Fakturierung und Korrekturen45 Minuten
  31. Abrechnung von Messentgelten und Mehr-/Mindermengen im Strommarkt45 Minuten
  32. V. Best Practices und Fallstudien45 Minuten
  33. Häufige Fehlerquellen in der Marktkommunikation und Abrechnung (Stammdatenfehler, falsche Mengen)50 Minuten
  34. Der Einsatz der [[Clearingstelle]] zur Klärung von Differenzen und Streitfällen45 Minuten
  35. Implementierung von Business Rules zur automatisierten Rechnungsprüfung50 Minuten
  36. Sicherstellung der [[Compliance]] mit aktuellen BNetzA-Festlegungen und Datenschutz ([[DSGVO]])60 Minuten

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Umgang mit dem [[wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)]] und direkten Abrechnungsbeziehungen mit dem Endkunden

Diese Unterrichtseinheit beleuchtet die Rolle des [[wettbewerblichen Messstellenbetreibers (wMSB)]] im deutschen Energiemarkt, seine Abrechnungsbeziehungen zu [[Lieferanten (LF)]], [[Netzbetreibern (NB)]] und insbesondere zu [[Endkunden]] (Anschlussnutzern/Anschlussnehmern). Es werden die rechtlichen Grundlagen des [[Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)]] sowie die relevanten [[Marktkommunikationsprozesse (MaKo)]] und der [[Rechnungstyp MSB]] detailliert behandelt.

Motivation

Das Verständnis der Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers (wMSB) und seiner Abrechnungsbeziehungen ist für jeden Akteur im deutschen Energiemarkt essenziell. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Liberalisierung des Messwesens entstehen neue Marktchancen und -komplexitäten. Diese Einheit befähigt Sie, die Prozesse der Messstellenbetriebsabrechnung zu durchdringen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Auswirkungen auf die Endkunden-Abrechnung zu antizipieren. Dies ist entscheidend für eine korrekte Bilanzierung und eine effiziente Marktkommunikation.

1. Grundlagen des Messstellenbetriebs und seine Abrechnung

Der Messstellenbetrieb (MSB) ist ein fundamentaler Bestandteil der Energiewirtschaft. Er umfasst die Bereitstellung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen zur Erfassung des Energieverbrauchs und der Erzeugung. Die Abrechnung dieser Leistungen ist ein zentraler Prozess, der die korrekte, transparente und fristgerechte Bezahlung der vom MSB erbrachten Dienstleistungen sicherstellt.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Messstellenbetrieb und seine Abrechnung sind primär im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert. Ergänzend dazu sind die Marktkommunikationsprozesse (MaKo) nach GPKE und WiM relevant, die den Datenaustausch und die Abrechnungsmodalitäten zwischen den Marktteilnehmern regeln.

  • Prozessziel: Korrekte, transparente und fristgerechte Abrechnung der Messstellenbetriebsleistungen zwischen dem MSB und dem jeweiligen Zahlungspflichtigen.
  • Rechtlicher Rahmen: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität), WiM (Wechselprozesse im Messwesen).

2. Beteiligte Marktrollen und Abrechnungsbeziehungen

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs involviert mehrere zentrale Marktrollen, deren Zusammenspiel für einen reibungslosen Prozess unerlässlich ist. Insbesondere die Unterscheidung des Zahlungspflichtigen ist hierbei entscheidend.

  • Messstellenbetreiber (MSB) / wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB): Erbringt die Messstellenbetriebsleistungen und stellt diese in Rechnung. Ein wMSB ist eine spezielle Form des MSB, die wettbewerblich am Markt teilnimmt und dem Kunden verschiedene Messstellenprodukte anbieten kann.
  • Lieferant (LF): Ist in der Regel der primäre Zahlungspflichtige für die Messstellenbetriebsleistungen im Rahmen der Kundenbelieferung, insbesondere wenn ein wMSB beauftragt wurde. Der LF gibt diese Kosten üblicherweise an den Endkunden weiter.
  • Netzbetreiber (NB): Kann Zahlungspflichtiger für Messstellenbetriebsleistungen sein, die vom MSB gegenüber dem NB abgerechnet werden (gemäß § 30 MsbG). Oftmals ist der NB auch der gMSB und rechnet dann intern ab oder mit dem LF. Der NB erhält zudem die Messwerte vom MSB als Grundlage für die Netznutzungsabrechnung und Bilanzierung.
  • Anschlussnutzer (AN) / Anschlussnehmer: Der Endkunde, der die Messstelle nutzt. Er ist der indirekte Kostenträger, da die Kosten in der Regel über den Lieferanten (LF) an ihn weitergegeben werden. Der Anschlussnutzer hat jedoch das Recht, einen wMSB zu wählen und somit eine direkte vertragliche Beziehung mit diesem einzugehen.

3. Abrechnungsprozesse und Rechnungsstellung des wMSB

Die Abrechnung der Leistungen des wMSB ist ein spezialisierter Prozess innerhalb der Marktkommunikation. Sie erfolgt über einen spezifischen Rechnungstyp, um eine klare Abgrenzung zu anderen Abrechnungsarten zu gewährleisten.

Der Rechnungstyp MSB ist ausschließlich für die Abrechnung des Messstellenbetriebs zu verwenden. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Kosten und Gebühren des Messstellenbetriebs detailliert und transparent aufgeführt werden. Die Abrechnung des wMSB grenzt sich somit klar von Rechnungen für WiM (Messeinrichtungen, Dienstleistungen im WiM-Kontext) und Mehr- und Mindermengen (MMMA) ab.

  • Rechnungstyp: `MSB` für Messstellenbetriebsleistungen.
  • Inhalt der Rechnung: Detaillierte Auflistung aller Kosten und Gebühren des Messstellenbetriebs.
  • Zahlungspflichtige: Primär der Lieferant (LF) oder, in bestimmten Fällen, der Netzbetreiber (NB) gemäß § 30 MsbG.
  • Zusatzleistungen: Gemäß § 13a Abs. 2 MsbG können Anschlussnutzer oder Direktvermarktungsunternehmer detailliertere Messdaten oder andere Zusatzleistungen vom MSB anfordern, die über die Standardleistungen hinausgehen. Diese können vom wMSB direkt abgerechnet werden.

4. Direkte Abrechnungsbeziehungen des wMSB mit dem Endkunden

Obwohl die Abrechnung der Standard-Messstellenbetriebsleistungen oft über den Lieferanten (LF) erfolgt, ermöglicht das MsbG dem Endkunden (Anschlussnutzer/Anschlussnehmer), einen wMSB zu wählen. Dies begründet eine direkte vertragliche Beziehung zwischen wMSB und Endkunde, die auch eine direkte Abrechnung ermöglichen kann, insbesondere für Zusatzleistungen.

Gemäß § 54 Abs. 4 MsbG müssen Messstellenbetreiber (und somit auch wMSB) ihre allgemeinen Vertragsbedingungen für Verträge mit Anschlussnutzern, Anschlussnehmern und Lieferanten im Internet veröffentlichen. Dies dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz und stellt sicher, dass die Bedingungen fair und nachvollziehbar sind. Diese Rahmenverträge legen die Basis für direkte Beziehungen fest.

Die direkte Abrechnung von Zusatzleistungen durch den wMSB an den Endkunden ist eine wichtige Option. Beispiele hierfür sind detailliertere Messdaten für Direktvermarkter oder spezielle Messwerte für EEG-Anlagenbetreiber, die für die Abrechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.

  • Wahlrecht des Endkunden: Der Anschlussnutzer kann einen wMSB wählen und geht damit eine direkte vertragliche Beziehung ein.
  • Veröffentlichungspflicht (§ 54 Abs. 4 MsbG): wMSB müssen ihre allgemeinen Vertragsbedingungen für Verträge mit Anschlussnutzern, Anschlussnehmern und Lieferanten im Internet veröffentlichen.
  • Inhalt der Verträge: Beachtung des MsbG, EnWG, relevanter Rechtsverordnungen und Entscheidungen der Regulierungsbehörde.
  • Direkte Abrechnung von Zusatzleistungen: Über die Standardleistungen hinausgehende Dienstleistungen (z.B. detailliertere Messdaten) können direkt mit dem Anschlussnutzer oder dessen Beauftragten (z.B. Direktvermarkter) abgerechnet werden (§ 13a Abs. 2 MsbG).

5. Datenflüsse und Marktkommunikation im Kontext des wMSB

Der wMSB spielt eine entscheidende Rolle im Datenaustausch des Energiemarktes. Er ist nicht nur für die Erfassung, sondern auch für die korrekte Bereitstellung der Messwerte an die relevanten Marktpartner verantwortlich. Diese Daten bilden die Grundlage für die Abrechnung und Bilanzierung und müssen den Vorgaben der Marktkommunikationsprozesse entsprechen.

Der wMSB übermittelt die Messwerte an den Netzbetreiber (NB), der diese für die Netznutzungsabrechnung und Bilanzierung benötigt. Die korrekte Zuweisung von Kanälen (z.B. OBIS-Komponente B) für elektrische Energie ist dabei essenziell für die eindeutige Identifizierung der Messwerte. Bei der Übermittlung von Daten nach dem Einbau intelligenter Messsysteme (iMS) sind zudem spezifische Interpretationen der Verbrauchswerte und die Einhaltung von Terminen für die Zählerstandablesung zu beachten.

  • Messdatenbereitstellung: Der MSB ist für die Bereitstellung von Messdaten an den NB und weitere berechtigte Marktteilnehmer zuständig.
  • Relevanz der Daten: Grundlage für Netznutzungsabrechnung, Bilanzierung und die Abrechnung der Endkunden.
  • Spezielle Datenanforderungen: wMSB müssen auf Anforderung spezielle Messwerte für Direktvermarkter oder EEG-Anlagenbetreiber bereitstellen (§ 13a Abs. 2 MsbG).

Zusammenfassung

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) ist ein komplexer, aber klar geregelter Prozess im deutschen Energiemarkt. Sie basiert auf dem MsbG und den MaKo-Prozessen. Während die Standardleistungen oft über den Lieferanten abgerechnet werden, ermöglicht das Wahlrecht des Endkunden eine direkte vertragliche Beziehung zum wMSB, insbesondere für Zusatzleistungen. Transparenz und korrekte Datenflüsse sind dabei von höchster Bedeutung.

  • Der wMSB erbringt Messstellenbetriebsleistungen und rechnet diese primär mit dem Lieferanten oder Netzbetreiber ab.
  • Der Endkunde ist der indirekte Kostenträger, hat aber ein Wahlrecht für den wMSB und somit eine direkte vertragsrechtliche Beziehung.
  • Der Rechnungstyp MSB ist spezifisch für die Abrechnung des Messstellenbetriebs vorgesehen.
  • wMSB müssen ihre allgemeinen Vertragsbedingungen nach § 54 Abs. 4 MsbG veröffentlichen.
  • Zusatzleistungen können vom wMSB direkt mit dem Endkunden oder seinen Beauftragten abgerechnet werden (§ 13a Abs. 2 MsbG).

Quellen & Referenzen

  1. Willi Mako Wissensarchiv (https://stromhaltig.de/mcp-service): Prozess: Messstellenbetriebsabrechnung
  2. Willi Mako Wissensarchiv (https://stromhaltig.de/mcp-service): § 54 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
  3. Willi Mako Wissensarchiv (https://stromhaltig.de/mcp-service): § 13a Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
  4. Willi Mako Wissensarchiv (https://stromhaltig.de/mcp-service): § 59 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)